Was tun bei Jagdterror?
Jäger werden sich immer herausreden! Deshalb:
Nachfolgend unser Verhaltensplan für Haustierhalter, deren Haustier durch Jäger verletzt oder getötet wurde- Die Stelle markieren, an der das getötete oder verletzte Haustier gefunden wurde; wenn bekannt, auch die Stelle, an der sich Jäger und Tierhalter zum Zeitpunkt der Schußabgabe befanden. Zeugen hinzuziehen und unbedingt Fotos und/oder Videos anfertigen.
- Das verletzte oder getötete Tier unverzüglich zwecks Behandlung bzw. Röntgenaufnahme zum Tierarzt bringen und ein Gutachten verlangen. Ein totes Tier sollte nach Möglichkeit zur Beweissicherung an ein Institut für Veterinär-Pathologie gegeben werden (Anschrift beim Tierarzt erfragen).
- Anzeige nur schriftlich (Kopie anfertigen) an die zuständige Polizei
oder besser direkt an die Staatsanwaltschaft richten. Möglichst vorher
bei der
IJH Rat einholen und gegebenenfalls
einen Rechtsanwalt einschalten. - Den Tathergang der zuständigen Unteren Jagdbehörde melden
(Anschrift über Kreisverwaltung oder Ordnungsamt erfragen). Dieses
Schreiben in Kopie an den zuständigen Landesjagdverband, den örtlichen
Tierschutzverein und die
IJH senden. - Presse von dem Vorfall benachrichtigen und, wenn vorhanden, ein Foto hinzufügen.
- Wichtig: Keine Beweismittel, z.B. Gutachten, Zeugenaussagen, Röntgenaufnahmen, Geschosse, Negative usw. aus der Hand geben (Kopien anfertigen).
- Das verletzte oder getötete Tier gehört dem Haustierhalter und muss diesem auf Verlangen vom Jäger ausgehändigt werden.
- Das tote Haustier (Einzeltier) darf laut Tierkörperbeseitigungsgesetz auf eigenem Grundstück (mindesten 50 cm tief) beerdigt werden (allerdings nicht in Wasserschutzgebieten und in der Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen).
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