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Termine 2013

Tag der offenen Stalltür
So. 7. April

Hofführung
So. 5. Mai

Hofführung
So. 2. Juni

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Was tun bei Jagdterror?

Jäger werden sich immer herausreden! Deshalb:

Nachfolgend unser Verhaltensplan für Haustierhalter, deren Haustier durch Jäger verletzt oder getötet wurde
  1. Die Stelle markieren, an der das getötete oder verletzte Haustier gefunden wurde; wenn bekannt, auch die Stelle, an der sich Jäger und Tierhalter zum Zeitpunkt der Schußabgabe befanden. Zeugen hinzuziehen und unbedingt Fotos und/oder Videos anfertigen.
  2. Das verletzte oder getötete Tier unverzüglich zwecks Behandlung bzw. Röntgenaufnahme zum Tierarzt bringen und ein Gutachten verlangen. Ein totes Tier sollte nach Möglichkeit zur Beweissicherung an ein Institut für Veterinär-Pathologie gegeben werden (Anschrift beim Tierarzt erfragen).
  3. Anzeige nur schriftlich (Kopie anfertigen) an die zuständige Polizei oder besser direkt an die Staatsanwaltschaft richten. Möglichst vorher bei der IJH Rat einholen und gegebenenfalls einen Rechtsanwalt einschalten.
  4. Den Tathergang der zuständigen Unteren Jagdbehörde melden (Anschrift über Kreisverwaltung oder Ordnungsamt erfragen). Dieses Schreiben in Kopie an den zuständigen Landesjagdverband, den örtlichen Tierschutzverein und die IJH senden.
  5. Presse von dem Vorfall benachrichtigen und, wenn vorhanden, ein Foto hinzufügen.
  6. Wichtig: Keine Beweismittel, z.B. Gutachten, Zeugenaussagen, Röntgenaufnahmen, Geschosse, Negative usw. aus der Hand geben (Kopien anfertigen).
  7. Das verletzte oder getötete Tier gehört dem Haustierhalter und muss diesem auf Verlangen vom Jäger ausgehändigt werden.
  8. Das tote Haustier (Einzeltier) darf laut Tierkörperbeseitigungsgesetz auf eigenem Grundstück (mindesten 50 cm tief) beerdigt werden (allerdings nicht in Wasserschutzgebieten und in der Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen).

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